Die Arzneimittelkommission ist zuständig für
arzneimittelspezifische Belange, insbesondere für die Beratung und Auswahl
sowie den Einsatz von Arzneimitteln.
Die
Kommission erstellt die Arzneimittelliste einschließlich nicht-technischer
Medizinprodukte und überarbeitet sie in regelmäßigen Abständen nach
medizinischen, pharmazeutischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.